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Geburtsurkunde beantragen

EINLEITUNG

Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, die erstmalige Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anzeige eines Wohnungswechsels bei der Meldebehörde (wenn für ein Kind noch kein Kinderreisepass ausgestellt wurde) benötigt.

Eine erweiterte Form der Geburtsurkunde ist die Abstammungsurkunde. Sie enthält zusätzliche Angaben (z.B. bei einer Adoption außer den Adoptiveltern auch die leiblichen Eltern). Abstammungsurkunden sind beispielsweise bei einer Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen.

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen (also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel) erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

ZUSTAENDIG

das Standesamt des Geburtsortes

ABLAUF

Sie müssen einen Antrag stellen. Bei allen Standesämtern können Sie den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen und die Urkunden persönlich abholen. Sie können die Urkunden auch telefonisch, schriftlich oder per Fax bestellen, wobei Sie hier jeweils mit dem Standesamt klären müssen, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Gebühren bezahlt werden (z.B. durch Überweisung oder bei der Abholung). Manche Gemeinden und Städte bieten inzwischen auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen eigenen Ausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers beim Amt vorlegen.

UNTERLAGEN

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

KOSTEN

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (erstes Exemplar): 7 Euro
  • bei gleichzeitiger Bestellung für jedes weitere Exemplar: 3,50 Euro
  • Ausstellung für Zwecke, die im öffentlichen Interesse liegen: kostenfrei

RECHTSGRUNDLAGE